Mandatsreferenz: Deine persönliche Mitgliedsnummer (folgt mit deinem Ausweis).
Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt jährlich am 01. Januar. Fällt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Einzug auf den darauffolgenden Bankarbeitstag. Für unterjährige Mitgliedsbeitritte erfolgt die Abbuchung immer zum 01. eines jeden Quartals. Fällt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich auch dieser Einzug auf den nächsten Bankarbeitstag.